Inhaltsverzeichnis:
Mit E-Scooter auf Bürgersteig fahren: Mit dem immer größer werdenden Aufkommen der E-Scooter, steigen auch die Unfälle. Man sieht die kleinen elektrisch angetriebenen Roller sprichwörtlich überall. Doch was gibt es bei diesen eigentlich zu beachten, sobald man sich in den Straßenverkehr begibt? Dürfen E-Scooter auf dem Bürgersteig fahren? In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen alles Wichtige, was Sie vor der Fahrt wissen müssen.
Mit E-Scooter auf Bürgersteig fahren erlaubt?
Laut Straßenverkehrsordnung dürfen E-Scooter nicht auf dem Bürgersteig fahren. Elektro Scooter müssen in erster Linie auf dem Fahrradweg, oder dem Randschutzstreifen fahren. Ist beides nicht vorhanden, dann muss auf der Straße gefahren werden. Auf dem Bürgersteig ist es so eigentlich nicht erlaubt, es gibt jedoch Ausnahmen.
Auf einem Bürgersteig darf laut Gesetz nicht gefahren werden. Gibt es weder einen Fahrradweg und die Straße ist für Fahrräder verboten, so müsste der Roller streng genommen geschoben werden. Viele Modelle verfügen über einen Schrittmodus, wo die Geschwindigkeit auf 6 Km/h begrenzt wird. Es ist jedoch eine Grauzone diesen zu benutzen, da es auch als “Fahren” gilt.
Mit E-Scooter auf Bürgersteig fahren: Wie Sie jedoch vielleicht wissen, sind Radwege in Deutschland nicht gut durchdacht. Vor allem Städte haben teils ein großes Problem. Teils erfüllen diese nichtmal die Mindestbreite, wie der ADAC in einem Test herausgefunden hat. Oftmals hören Radwege einfach auf, ohne dass es weitere Informationen gibt. So geschieht es oft, dass E-Scooter Fahrer auf den Bürgersteig ausweichen. Vor allem bei Touristen, welche sich an dem Ort nicht auskennen ist das oft der Fall.
Verkehrsregeln für E-Scooter
Diese „Kleinen Elektrofahrzeuge“, wie sie im Amtsdeutsch heißen, werden in einer 50-seitigen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums geregelt. Die wichtigsten Regeln für das Fahren eines E-Scooters auf deutschen Straßen lauten:
- Die Höchstgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten.
- Jeder Scooter muss über zwei unabhängige Bremsen verfügen.
- Der Scooter muss eine von der Bundesregierung zugelassene Beleuchtung wie Fahrräder haben.
- Muss mindestens eine Klingel oder ein akustisches Horn haben.
- Das Mindestalter zum Fahren eines Elektrorollers beträgt 14 Jahre.
- Helme sind obligatorisch; Knie- und Ellbogenschützer werden dringend empfohlen.
- Für Elektrorollerfahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.
- Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch nichts, wenn zwei Personen das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten.
- Alle Elektroroller müssen über eine offizielle Betriebserlaubnis verfügen, die in der Regel im Handbuch des Herstellers und auf der Website des Herstellers zu finden ist.
Für das Fahren eines E-Scooters auf deutschen Straßen ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Die gute Nachricht ist, dass die kleine Versicherungsplakette, die als Versicherungsnachweis dient, ganz einfach beim ADAC, bei Versicherungen und auch bei den örtlichen Banken erhältlich ist. Diese Haftpflichtversicherung ist für Schäden gedacht, die Dritten durch den E-Scooter zugefügt werden. Darüber hinaus bieten einige Versicherungen die Möglichkeit, eine freiwillige Teilkaskoversicherung für E-Scooter abzuschließen.
Auch interessant:
- Elektroroller kaufen Ratgeber
- E-Roller Reichweite steigern
- Bester Elektro Scooter
- Doc Green E-Scooter
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar. Obwohl der Beitrag sorgfältig recherchiert wurde, sind die Aussagen keinesfalls rechtlich bindend. Befrage im Zweifel vor der Nutzung eines E-Scooter immer einen Anwalt.