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E-Bike ohne Tretunterstützung Ratgeber

Ein E-Bike ohne Tretunterstützung kann auch als Elektrofahrrad mit Gasgriff oder als Twist-and-Go-Fahrrad bezeichnet werden. Über die E-Bikes mit Gasgriff haben wir bereits berichtet. In diesem Beitrag befassen wir uns mit den den Elektrofahrrädern wo Sie nichtmal treten müssen. Da es viele rechtliche Hindernisse gibt, sollten Sie sich vor dem Kauf sehr gut informieren.

E-Bike ohne Tretunterstützung

Eine der Hauptfunktionen, welche viele E-Bikes ermöglichen, ist ein Gaspedal wo Sie beschleunigen können, ohne dass in die Pedale getreten werden muss. Das bedeutet, dass Sie einen Hebel drücken und Ihr Fahrrad fahren können, ohne in die Pedale zu treten. Sie können den Elektromotor durch Dreh- oder Daumengashebel einschalten. Verständlich, dass sich viele ein solches E-Bike wünschen, doch in Deutschland stößt man auf viele Probleme.

E-Bike ohne Tretunterstützung in Deutschland

In Deutschland sind unserer Recherche nach nur Pedelecs und S-Pedelecs erlaubt. Da ein E-Bike ohne Tretunterstützung aber kein Pedelec ist, fällt dieses in die Kategorie Kleinkraftrad. Hierfür wird ein Führerschein, eine Versicherung und eine Helmpflicht nötig. Die Gesetzeslage ist ähnlich wie bei S-Pedelecs. Mehr Informationen hierzu in unserem E-Bike 50 Km/h Ratgeber

Wenn Sie ein Elektrofahrrad möchten, welches schneller als 25 Km/h fährt, dann müssen Sie sich für ein S-Pedelec entscheiden. Sie müssen zwar etwas treten, dennoch ist der Kraftaufwand sehr gering.

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Wie werden E-Bikes mit Gaspedal reguliert und welche Probleme gibt es?

Falls Sie sich tatsächlich für ein Elektrofahrrad ohne Tretunterstützung interessieren, dann stoßen Sie auf viele rechtliche Hürden, in Deutschland jedenfalls. In anderen Ländern der Welt sieht es hingegen anders aus. Dennoch sollten Sie sich folgende Punkte genau anschauen.

Höchstgeschwindigkeit

Elektrofahrräder mit Gaspedal sind Moped- oder Rollerkonfigurationen sehr ähnlich und unterliegen daher verschiedenen Vorschriften hinsichtlich ihrer Höchstgeschwindigkeit.

In den USA werden sie als E-Bike der Klasse 2 mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Meilen pro Stunde eingestuft. Während in Großbritannien Fahrräder mit Tretunterstützung 25,5 km/h nicht überschreiten dürfen.

Leistungs- und Motorlimit

Das Motorlimit bei einem E-Bike liegt in Europa bei 250 Watt, jedoch nicht bei E-Bikes ohne Tretunterstützung, da diese nicht zugelassen sind.

Als Beispiel, in Australien ist ein Elektrofahrrad ohne Pedale erlaubt, aber es sollte eine Leistung von nicht mehr als 200 W haben.

Führerschein

Je nach Land benötigen Sie möglicherweise auch einen Führerschein, um ein E-Bike ohne Tretunterstützung zu fahren.

Einige Orte können auch ein Mindestalter haben. In Großbritannien müssen Sie beispielsweise 16 Jahre alt sein, um die entsprechende Lizenz zu erwerben, in Texas können Sie eine mit 14 erhalten.

In Deutschland wird der Führerschein AM benötigt. Mehr Informationen zu diesen in unserem E-Bike Führerschein Ratgeber.

Geldbußen

Die Legalität von E-Bikes im Allgemeinen ist zweifelhaft, Sie müssen die Gesetze und Rechtsvorschriften in Ihrer Region überprüfen. Die Nichtbeachtung des Gesetzes kann zu Geldstrafen führen, unabhängig davon, ob Sie als normaler Verstoß zahlen müssen oder aufgrund wiederholter Straftaten verurteilt werden.

In den allermeisten Ländern sind Sie zudem gesetzlich verpflichtet, Schutzausrüstung zu tragen. In Großbritannien müssen zudem alle E-Bikes als verkehrssicher eingestuft und mit einem eindeutigen Nummernschild versehen sein, das von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden kann.

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Hinweis: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar. Obwohl der Beitrag sorgfältig recherchiert wurde, sind die Aussagen keinesfalls rechtlich bindend. Befrage im Zweifel vor der Nutzung immer einen Anwalt.

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