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E-Bike mit Gasgriff Rechtslage & Alternative

E-Bikes sind eine fantastische Möglichkeit um ohne viel Kraft schnell von A nach B zu kommen. Ja selbst Steigungen können ganz einfach überwunden werden. Was sich jedoch viele wünschen ist ein E-Bike mit Gasgriff, mit welchen man ohne Treten fahren kann. Solche Fahrräder gibt es, jedoch ist die Rechtslage in Deutschland relativ kompliziert.

E-Bike mit Gasgriff Vor- und Nachteile

E-Bikes gibt es mit unterschiedlichen Antriebsmöglichkeiten. Bei nahezu allen E-Bikes auf deutschen Straßen hilft ein Mittelmotor bzw. ein Nabenmotor den Pedalen beim Treten. Es gibt aber auch Modelle, wo lediglich ein Gasgriff, so wie bei einem Roller betätigt werden muss. Bei einem Gasgriff-geführten System erfolgt die Steuerung der erwünschten abgegebenen Leistung nicht über ein Stufen-Panel, sondern – wie beim Mofa/Motorrad – über den Gasgriff. Das hat Vor- und Nachteile.

E-Bike mit Gasgriff Vorteile

  • Leistung wird optimal geregelt, weshalb es einen geringeren Stromverbrauch hat
  • Gute Abstimmung auf individuelle Fahrbedürfnisse
  • Auch für Behinderte oft eine gute Lösung.
  • In kritischen Situationen kann es eine hohe Sicherheit bieten. Es wird im Zusammenspiel mit dem Vorderrad-Motoren eine Art “Allrad-Antrieb” erzeugt.
  • Tempomatfunktion möglich
  • Abschaltende Bremsen sind wegen der sehr direkten Reaktion des Motors auf den Gagriff oft für den praktischen Betrieb entbehrlich.
  • Bei Vollgas erreicht der Motor sicher seine native Höchstgeschwindigkeit gemäss Akku-Spannung.

E-Bike mit Gasgriff Nachteile

  • Es lässt sich leicht, teils auch ungewollt “Vollgas” geben – deshalb wird dieses System nur für Erwachsene empfohlen.
Zu sehen ist das Beitragsbild 3 zum Thema: E-Bike für Übergewichtige Ratgeber

Sind Elektrofahrräder mit Gasgriff erlaubt?

Elektrofahrräder werden Pedelecs genannt (Pedal Elecric Cycle). Dadurch, dass der Motor nur aktiviert wird, wenn man in die Pedale tritt und dieser sich bei 25 Km/h auch ausschaltet, ist das Fahren ohne Führerschein erlaubt.

Bei einem E-Bike mit Gasgriff erfolgt die Beschleunigung jedoch ganz ohne Kraftaufwand, weshalb diese in die Kategorie Kleinkraftrad fallen. Wie auch bei S-Pedelecs wird für das Fahren die Führerscheinklasse AM benötigt. Es gilt auch Helmpflicht. Da es streng genommen verboten ist mit diesen auf deutschen Straßen ohne Führerschein zu fahren, sieht man auch so gut wie keine mehr.

Siehe auch: E-Bike Führerschein

E-Roller mit Sitz als Alternative zu E-Bike mit Gasgriff?

Vom Aufbau her ähneln die E-Scooter mit Sitz den Gasgriff E-Bikes am meisten. Diese sind in Deutschland jedoch nicht erlaubt. In Österreich und in der Schweiz hingegen kann man mit diesen auch im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Für genauere Details schauen Sie sich aber bitte unseren E-Roller mit Sitz Ratgeber an.

Elektro Leichtmofa

Das Elektro Leichtmofa kommt dem E-Bike mit Gasgriff am nähesten, da diese in die Kategorie der E-Bikes eingestuft werden. Diese sind jedoch sehr rar auf deutschen Straßen. Dieser Trend hat sich bislang noch nicht zu uns durchgedrängt. Bei E-Leichtmofas erfolgt die Beschleunigung mittels Gasgriff. Pedale gibt es keine.

Die Höchstgeschwindigkeit dieser Gefährte beträgt 20 Km/h. Die maximale Nennleistung 500 Watt. Fahrer müssen mindestens 15 Jahre alt sein und benötigen einen Mopedführerschein. Eine Helmpflicht gibt es hingegen nicht. Auf Radwegen dürfen diese Fortbewegungsmittel nur dann gefahren werden, wenn es ein gesondertes Schild (E-Bike frei) gibt.

Sie können sich auch die E-Roller mit Sitz einmal anschauen. Auch diese sind den E-Bikes mit Gasgriff sehr ähnlich.

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Hinweis: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar. Obwohl der Beitrag sorgfältig recherchiert wurde, sind die Aussagen keinesfalls rechtlich bindend. Befrage im Zweifel vor der Nutzung immer einen Anwalt.

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